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EU kippt 40-Euro-Klausel für Retouren: Deutsche Verbraucher tragen Rücksendekosten künftig selbst

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EU kippt 40-Euro-Klausel für Retouren

Deutsche tragen Rücksendekosten künftig selbst

EU kippt 40-Euro-Klausel für Retouren (Foto: Tanja Bagusat - Fotolia.com)

Der 23. Juni 2011 wird den E-Commerce in Deutschland und Europa tiefgreifend verändern. Denn dann wird das Europäische Parlament mit großer Wahrscheinlichkeit eine neue europäische Verbraucherrechte-Richtlinie verabschieden, die im interaktiven Handel eine rechtliche Vollharmonisierung für alle Mitgliedsstaaten schafft - nicht unbedingt zum Vorteil deutscher Verbraucher.

Größtes Novum für den deutschen E-Commerce: Die 40-Euro-Klausel für Rücksendungen, die besagt, dass Kunden Waren über einen Bestellwert von 40 Euro kostenlos zurücksenden dürfen, wird gestrichen. Stattdessen können Webhändler die Rücksendekosten bei vorheriger Information dem Verbraucher vertraglich auferlegen.

Darüber hinaus tritt die umstrittene Buttonlösung europaweit in Kraft. Sie besagt, dass Verbraucher nur dann an Online-Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen gebunden sind, wenn sie eindeutig bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung erwerben.

Das Widerrufsrecht wird im Rahmen der EU-Vollharmonisierung auf 14 Kalendertage ab Erhalt der Ware vereinheitlicht. Bisher galten in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Widerrufsfristen zwischen sieben und 14 Tagen. Darüber hinaus gibt es neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht, beispielsweise Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rücksendung geeignet sind. Auch wird es ein europäisches Muster für die Widerrufsbelehrung geben, das Teil des Richtlinienentwurfs ist.

Auch beim Payment gibt es Neuerungen: So dürfen die Aufschläge für verschiedene Zahlungsarten nicht höher sein als die Kosten, die der Unternehmer für diese tatsächlich zahlen muss.

"Die Richtlinie schafft mehr Rechtssicherheit und stärkt diesen Wirtschaftszweig, der sich wie kein anderer für grenzüberschreitende Geschäfte eignet", lobt die Justitiarin des Bundesverbandes des Versandhandels, Stephanie Schmidt, die neue Richtlinie. Bislang jedoch kritisierte der BVH die Button-Lösung vehement und führte vor allem Mehrkosten für die Händler bei der Implementierung und negative Auswirkungen auf die Konversionsraten ins Feld.

Der gemeinsame Kompromissvorschlag war am 7. Juni 2011 nach langem Ringen erarbeitet worden. Da alle politischen Fraktionen des Europäischen Parlaments ihr Einverständnis erklärt haben, ist davon auszugehen, dass der Richtlinienvorschlag im Rahmen der Plenarsitzung am 23. Juni 2011 in erster Lesung angenommen wird.20 Tage nach der Veröffentlichung tritt die Richtlinie dann in Kraft.

"Für den einzelnen Bürger hat dies jedoch noch keine Auswirkungen", erklärt Martin Rätze, Diplom-Wirtschaftsjurist bei Trusted Shops. Denn ab diesem Tag seien erst die Mitgliedsstaaten berechtigt, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen - und haben dafür zwei Jahre lang Zeit. "Das bedeutet also, dass die vorgesehenen Änderungen erst 2013 verbindlich werden", erklärt Rätze. Deutschland lasse sich erfahrungsgemäß immer viel Zeit mit der Umsetzung von Richtlinien und reize Fristen aus. 

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