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BGH vermutet Verstoß gegen EU-Recht

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BGH vermutet Verstoß gegen EU-Recht

Internet-Glückspielverbot vor dem Aus?

(Foto: Fotolia / P.C.)

Wieder einmal steht das Glückspielverbot im Internet auf der Kippe. Der Bundesgerichtshof vermutet, dass die bisherige Reglung gegen europäisches Recht verstoßen könnte. Eine Entscheidung wird für Januar erwartet.

Das Verbot von Glückspielen im Internet steht auf der Kippe . Am Donnerstag zeigte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer mündlichen Verhandlung deutliche Zweifel daran, ob im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Verbot von Online-Casinos noch rechtmäßig ist.

Zwar hatte der BGH noch im vergangenen Jahr das Verbot bestätigt, inzwischen habe sich die Rechtslage aber entscheidend geändert, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Grund sei der Umstand, dass das Bundesland Schleswig-Holstein aus dem Vertrag ausgestiegen ist und eine eigene Regelung eingeführt hat.

Der Europäische Gerichtsfhof stellt aber sehr hohe Anforderungen an das Kohärenz-Prinzip in den Mitgliedstaaten. Unterschiedliche Regelungen in den Mitgliedsstaaten können dazu führen, dass die Verbote europarechtswidrig sind. 

In dem konkreten Fall hat die staatliche Lotteriegesellschaft Nordrhein-Westfalens gegen einen Anbieter von Online-Poker geklagt. Eine schnelle Entscheidung wird es aber nicht geben: Der BGH hat als Verkündungstermin vorläufig den 24. Januar 2013 bestimmt.


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