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Sofortüberweisung.de kämpft gegen Giropay

Christoph Klein kämpft um den guten Ruf von Sofortüberweisung.de

Nach dem Trouble mit Ebay zettelt der E-Payment-Spezialist Payment Network jetzt ein zweites juristisches Scharmützel an. Diesmal ist Giropay der Gegner.

Nach dem Rauswurf bei Ebay wehrt sich der E-Payment-Spezialist Payment Network jetzt juristisch gegen den Konkurrenten Giropay. Giropay-Chef André Bajorat hat in einem Interview mit Shopanbieter.de sowie in einem Posting von Xing argumentiert, dass sein Bezahlsystem das "einzige von Banken legitimierte Onlineüberweisungssystem für Bezahlen im Internet" sei. Das sieht Payment-Network-Geschäftsführer Christoph Klein, der mit Sofortüberweisung.de eine Konkurrenzlösung anbietet, naturgemäß anders: "Die Angabe 'von Banken legitimiert' ist mehr als irreführend, da die Giropay-Lösung nur einen Bruchteil der Banken integriert hat, die an Sofortüberweisung.de angebunden sind. Die sogenannte Legitimation ist überdies nur bei den an Giropay beteiligten Kreditinstituten (Postbank, VR-Bank und Sparkassen) bekannt. Da nicht beteiligte Banken diese Legitimation nicht kennen, hat diese keine Allgemeingültigkeit und ist somit nicht mit einer generellen Legitimation der Banken gleichzusetzen", so seine Erklärung.

Klein sieht Giropays Hetzkampagne vor allem dem eigenen Erfolg geschuldet: "Sofortüberweisung.de hat mehr als zehn Mal so viele registrierte Onlineshops wie unser Mitbewerber. Im Dezember werden wir mit einem Transaktionsvolumen von mehr als 50 Millionen Euro unsere Marktführerschaft als Online-Überweisungsdienst in Deutschland deutlich unterstreichen. Sofortüberweisung.de ist inzwischen in Deutschland, Österreich und der Schweiz vertreten und wird dieses Jahr noch für Onlineshops und Kunden in den Niederlanden verfügbar sein. Im Jahr 2009 wird Sofortüberweisung.de eine Flächendeckung in Europa von 90 Prozent erreichen", sagt er. Bei Giropay selbst äußert man sich nicht zu Kleins Vorwürfen. Eine Klage liege noch nicht vor, meldet der Branchendienst Ibusiness. "Einer möglichen juristischen Auseinandersetzung blicken wir gelassen entgegen und sind davon überzeugt, dass sie lediglich zur Aufklärung und Sensibilisierung der Verbraucher beitragen wird", so Giropay-Sprecher Frank Bethmann gegenüber Ibusiness.


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Kommentare

ein Online-Banking-Benutzer am 17.12.2008

PIN+TAN veröffentlichen? Niemals!

Wenn in den AGB einer Bank steht:
"Insbesondere Folgendes ist zur Geheimhaltung der PIN und TAN zu beachten:
– PIN und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden; – die dem Nutzer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren; – bei Eingabe der PIN und TAN ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können."

dann ist das Argument
"--> das TÜV Zertifikat bestätigt, dass bei uns keine anderen Personen Kenntnis von der PIN und der TAN erlangen."

ein schlechter Witz - die Mitarbeiter (und Computer, überhaupt der ganze Einflußbereich) von sofortüberweisung.de *sind* ja schon die "Dritten", da braucht's überhaupt keine "anderen Personen" dazu (das wären dann ja schon "Vierte" :-) )!

Nein, ich bin nicht von der Giropay-Konkurrenz, sondern ein simpler normaler privater Online-Banker, und ich werde PIN+TAN vertragsgemäß garantiert niemals auf anderen Webseiten als auf denen meiner Bank eingeben, TÜV hin oder her. Ich will den sofortüberweisung.de-EDV-Technikern weiß Gott nicht unterstellen, sie würden mit PIN+TAN mein Konto abräumen und sich mit meinem (und anderem) Geld nach Paraguay absetzen; aber alleine, daß die technische Möglichkeit dazu besteht (und das läßt sich nicht leugnen), würde mich nicht mehr ruhig schlafen lassen.

Ich wünsche sofortüberweisung.de wirklich viel Erfolg mit ihrem Geschäftsmodell (ist ja auch eine nette Funktion) - bloß mit anderen Kunden als mit mir :-)

Frank Maltz am 17.12.2008

Fehlinformationen der Presse als auch der Teilnehmer hier

Der Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontoinhabers bei Zahlungen mit Sofortüberweisung.de ist größtenteils eine falsche Behauptung. Diese wurde natürlich vor allem von Giropay gestreut und hat keine Allgemeine Gültigkeit.

COMMERZBANK AGB:

Bei der Benutzung von Fremdsoftware hat der Online Nutzer selbst auf Kompatibilität, Integrität der Software und die Seriosität des Anbieters zu achten.
--> somit gestattet die Commerzbank audrücklich die Nutzung von Fremdsoftware d. h. auch Sofortüberweisung.de

Sparkasse - hier die der Sparkasse Bad Tölz Wolfratshausen

7. Geheimhaltung der PIN und der TAN

7.1 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN und den TAN erlangt. Jede Person, die die PIN und – falls erforderlich – eine TAN kennt, hat die Möglichkeit, das Online-Banking- Leistungsangebot zu nutzen. Sie kann z. B. Aufträge zu Lasten des Kontos/ Depots erteilen.

Insbesondere Folgendes ist zur Geheimhaltung der PIN und TAN zu beachten:
– PIN und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden; – die dem Nutzer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren; – bei Eingabe der PIN und TAN ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können.

--> das TÜV Zertifikat bestätigt, dass bei uns keine anderen Personen Kenntnis von der PIN und der TAN erlangen.


VR Bank / DG Verlag

7. Geheimhaltung der PIN und der TAN

7.1 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN und den TAN erlangt. Jede Person, die die PIN und – falls erforderlich – eine TAN kennt, hat die Möglichkeit, das Online-Banking- Leistungsangebot zu nutzen. Sie kann z. B. Aufträge zu Lasten des Kontos/ Depots erteilen.

Insbesondere Folgendes ist zur Geheimhaltung der PIN und TAN zu beachten:
– PIN und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden; – die dem Nutzer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren; – bei Eingabe der PIN und TAN ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können.

--> auch hier arbeitet Sofortüberweisung konform mit den AGB´s

Auch die Comdirect Bank blockiert Sofortüberweisung bzw. Fremdsoftware nicht:

COMDIRECT BANK AGB

4 Sicherheitsvorkehrungen
Zur Abwicklung der Bankgeschäfte erhält der Online-Nutzer eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) und eine Liste mit Transaktionsnummern (TAN).
Diese Sicherungsvorkehrungen sind entsprechend den Vorgaben der Benutzerführung anzuwenden und geheim zu halten. Jede Person, die die PIN und – falls erforderlich – eine TAN kennt, hat die Möglichkeit, unsere Konto- und Depotfunktionen zu nutzen. Sie kann z.B. Aufträge zulasten des Kontos/ Depots erteilen. Der Online-Nutzer kann seine PIN unter Verwendung einer TAN jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch in regelmäßigen Abständen Gebrauch machen. Die bisherige PIN wird dann ungültig. Jede TAN kann nur einmal verwendet werden.

5 Zugangswege
Bankgeschäfte legitimiert der Online-Nutzer im Internet durch die PIN und ggf. durch die TAN. Es besteht u.a. die Gefahr, dass diese Geheimcodes Unbefugten zugänglich werden, wenn im Internet die Bankadresse nicht direkt angegeben wird (z.B. bei Links). Daher sind Bankgeschäfte nur unter folgenden direkten Zugängen zu tätigen:
• http://www.comdirect.de
Sollte der Online-Nutzer dennoch andere, hier nicht genannte Zugangswege benutzen, z.B. über das Anklicken von unterstrichenen Namen oder Hinweisen (sog. Links), oder den Zugang mittelbar über andere Dienstanbieter wählen, so geschieht dies auf sein Risiko. Dieses Risiko kann dadurch verringert werden, dass sich der Online-Nutzer zuvor das Zertifikat des Servers nach den Vorgaben des von ihm verwendeten Browsers anzeigen lässt, um sicherzustellen, dass eine direkte Verbindung mit der comdirect bank AG besteht.

Deswegen ist die Aussage im Allgemeinen FALSCH und rufschädigend.

ein Shopbetreiber am 26.11.2008

SÜ EBAY

Der Insider unter mir, der offensichtlich bei SÜ arbeitet, hat aber schon mitbekommen, dass es hier nicht um Paypal geht, sondern um Giropay.

Ganz davon abgesehen, das das Chargeback-Risiko bei KK Zahlungen ohne entsprechendes Riskmanagement oder auch Sicherungsmechanismen wie 3-D Secure oder VbV europaweit bei ca. 3% liegt. Mit entsprechenden Schutzmechanismen kommt man locker unter 1% !

Und das Überweisungen die sicherste, weil nicht rückbuchbare Transaktion für den Händler ist, ist nichts Neues. Allerdings geht es beim Inet Geschäft nicht nur um die Sicherheit der Händler - aber das muss jeder Shopbetreiber mit seinem Egoismus selber ausmachen. Der Kunde ist halt nicht überall König ;P

insider am 25.11.2008

SÜ EBAY

Ist ja wohl ein Witz, Rausschmiss bei EBAY.... ! EBAY ist Monopolist auf deutschem Markt, nutzt seine USA Policies in Deutschland, sitzt aber in Singapor und lässt keinen andere Bezahlweg zu. Spammt und nötigt ständig Ebayer ein PayPal-Konto zu eröffnen um nochmal abzukassieren. Wobei mittlerweile tausende von gehackten PayPal -Konten existieren mit denen Betrug am laufenden Band betrieben wird. -- Eine Versicherung wie bei SÜ kennen die Amis nicht und wissen immer von nichts im Betrugsfall. PayPal sitzt übrigens in Irland... und hat in Deutschland nur eines dieser von allen geliebten CallCenter, mit schöner Musik und Warteschlangen ... Warum da der Gesetzgeber nichts tut ist schleierhaft..... SÜ ist der beste Bezahlweg, sollte weltweit so sein um dieses AMI Monopol zu brechen das bis zu den Kreditkarten geht. Gerade für Internetshops sind Kreditkartenzahlungen sowieso ein Risiko, da ohne Unterschrift der Zahler immer einen Chargeback machen kann. Sehr beliebt bei den Amis die bis zu 6 Monaten nach Zahlung ihr Geld zurückholen und sich damit tausende von Produkten erschleichen, bei Paypal nicht viel anders. Nennt sich da Käufeschutz - real ist das aber die Einladung zum Betrug..... BEI SÜ kann so etwas nicht passieren.

ein Shopbetreiber am 19.11.2008

AGB-Verstoß

Das Geschäft von SÜ soll auch gar nicht zusammenbrechen. Sie haben ja auch Erfolg. Den muss man Ihnen gönnen. Aber auch nur, weil es dem Händler egal ist, ob sein Kunde bei der Bezahlung mit SÜ gegen die AGB verstößt. Die Händler sehen nur "zuverlässige Zahlung mit Garantie" (hat eine Überweisung nunmal so ansich) und "wenig Kosten".
Das der Verstoß des Kontoinhabers gegen die AGB mit der Zahlung über SÜ, der im Moment der Nutzung begangen wird, ist auch erstmal nicht relevant. Auch will keiner SÜ unterstellen die Daten zu mißbrauchen. Zweischneidig wird die Geschichte und damit bekommt es eine brisante Tragweite, wenn dem Kontoinhaber auf anderen Wege Schaden an seinem Konto-Guthaben entsteht - irgendwer bereichert sich und leert das Konto auf irgendeine Art und Weise. Jetzt sollte die Bank eigentlich dafür gerade stehen - tut Sie aber nicht - weil der Kontoinhaber gegen die AGB verstoßen hat und irgendwann mal mit SÜ bezahlt hat. Beweispflicht liegt da natürlich bei der Bank. Laut SÜ kann man es nicht beweisen. Wer weiß.....

Ich finde es demnach nicht OK, dass die Sensibilisierung die Banken und Sparkassen im Rahmen des Online-Banking und der Verwendung von PIN/TAN jahrelang durchgeführt haben, nun ad absurdum geführt werden. Und das auf eine Masse an Marketingsprüchen, Pressemitteilungen und einer Art und Weise ohne Stil. Sollte das Produkt SÜ so toll sein, dann hätte man das doc eigentlich gar nicht nötig.

Die Reaktionen von paypal, giropay und sonstiger Konkurrenz ist wohl eine Mischung aus Neid und Unverständnis.

ein Bankkunde am 19.11.2008

AGB-Verstoß

Ein Bankkunde, der sofortüberweisung.de benutzt, verstößt doch m.E. klipp und klar gegen die AGB seiner Bank, nach denen er verpflichtet ist, PIN und TAN geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Wenn sich jeder Bankkunde an die mit seiner Bank geschlossenen Verträge halten würde, würde das Geschäftsmodell von sofortüberweisung.de doch sofort zusammenbrechen!

ein Shopbetreiber am 19.11.2008

Die PI dazu ....


http://www.konzept-pr.de/website/de/index.php?we_objectID=1942

ein Shopbetreiber am 19.11.2008

Desensibilisierung der Kontoinhaber in Fragen Sicherheit beim Online-Banking

Was eine Kampangne! Was ein Gezanke! Sieht nach Zickenkrieg aus.

SÜ beschwert sich über unlauteren Wettbewerb bei giropay und betreibt das Selbe mit dieser PI. Aber nicht genug. Es wird auch noch der COO von giropay lächerlich gemacht. Sowas hat einfach keinen Stil!!

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