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2009 bringt erweiterte Pflichten zur Datenspeicherung

Internetprovider & Co. müssen sechs Monate lang mehr Kundendaten speichern
(Foto: © Sandor Jackal - Fotolia.com)

Telefongesellschaften, Internetprovider und Anbieter von E-Mail-Diensten werden bei der Datenspeicherung ihrer Kunden ab kommendem Jahr mehr Pflichten auferlegt.

Von 1. Januar 2009 an werden zusätzliche Kommunikationsdaten von Bürgern und Unternehmen zu Sicherheitszwecken für sechs Monate gespeichert. Dazu zählen die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger beim Versand elektronischer Nachrichten sowie die Protokollierung von IP-Adressen bei der Internutzung. Zudem werden Rufnummern sowie Beginn und Ende von Gesprächen per Internettelefonie erfasst. Seit 2008 werden bereits die Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und im Mobilfunk aufgezeichnet. Gespeichert wird nicht der Inhalt von E-Mails oder Telefonaten, sondern wann und von wem gemailt oder telefoniert wurde. Die Speicherpflicht betrifft alle Telefongesellschaften und Internetprovider sowie Anbieter von E-Mail-Diensten. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen. Allerdings ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung juristisch hoch umstritten. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für 2009 erwartet.


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