‹ zur Übersicht Heftarchiv Ausgabe 19 2012
KOMMENTAR
Scheitern mit Ansage
Das Kabinett hat es tatsächlich getan. Es hat einen Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen. Es soll Content-Aggregatoren wie Google News dazu zwingen, Verlage dafür zu bezahlen, dass sie Content-Snippets der Verlagsangebote nutzen. Nun muss der Entwurf noch durch die Ausschüsse, eine Mehrheit im Bundestag bekommen und danach den Bundesrat überstehen. Ich bin kein Spieler, aber ich möchte wetten, dass es so weit nicht kommt.
Nehmen wir dennoch einmal an, dieser Gesetzentwurf erlangt tatsächlich Gültigkeit. Was wird dann passieren? Google könnte dafür sorgen, dass Inhalte der Verlage, die für diese Teaser von Google eine Gegenleistung verlangen, nicht mehr indexiert werden. Das würde vor allem der Springer- Konzern, die treibende Kraft hinter dem Gesetzentwurf, spüren: Ein kurzer Test auf Google News ergab, dass dort 15 Meldungen above the fold angezeigt werden, davon sechs von Springer-Medien. Dort könnten auch andere Meldungen stehen – und Springer würde durch Maßnahmen wie diese viel Traffic verlieren. Allerdings wäre ein solches Vorgehen eine Steilvorlage für Diskussionen darüber, ob ein Suchmaschinenkonzern Content-Anbieter nach Belieben bevorzugen oder benachteiligen darf – und ob die faktische Marktmacht von Google in Deutschland noch hinnehmbar ist.
Vorstellbar wäre natürlich ein anderes Vorgehen: Google verschlechtert einfach unmerklich und Stück für Stück das Ranking für Springer-Websites. Um de facto nicht gefunden zu werden, reicht es bereits aus, nicht mehr auf der ersten Seite zu erscheinen. Und wenn von 15 Meldungen auf Google News zukünftig nicht mehr sechs von Springer wären, sondern nur noch zwei – wer wollte Google dafür haftbar machen?