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Gefahr durch Karteileichen
Ab 1. September 2012 müssen Opt-ins in Adressdaten dokumentiert sein
Potenzielle Zeitbombe: Alte Adressbestände ohne dokumentiertes Opt-in dürfen ab 1. September nicht mehr zu Werbezwecken im E-Mail-Marketing eingesetzt werden
Wer einem potenziellen Kunden eine Werbe-Mail schicken will, braucht dafür eine Einwilligung (Opt-in). Mit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2009 sind wichtige Regelungen hinzugekommen, unter anderem die Pflicht, genau zu dokumentieren, in welchem Zusammenhang der Kunde sein Opt-in erteilt hat. Für Adressbestände, die vorher erhoben wurden, trat eine dreijährige Übergangsfrist in Kraft – und die läuft zum 1. September 2012 ab.
In einem Beitrag zum Blog „Datenschutzticker.de“ warnt Martin Drewes, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Münchner Anwaltskanzlei Kinast & Partner, vor den Folgen mangelhaft dokumentierter – oder fehlender – Opt-ins: Aufsichtsbehörden könnten nicht nur die Löschung der betroffenen Daten verlangen, sondern auch Bußgelder verhängen. Theoretisch, meint Drewes weiter, könnte sogar eine Betriebsschließung angeordnet werden. Vorbei sein sollen auch die Zeiten, in denen ein Opt-in für einen Kanal ausreichte, um den Kunden auf allen anderen Kanälen anzusprechen. Der Rat des Experten: Das hauseigene CRM-System so weit aufbohren, dass es diese Informationen sauber verwalten kann.
Die BDSG-Novelle kennt allerdings auch eine Reihe von Ausnahmen: So können Unternehmen die Adressen ihrer Bestandskunden weiterhin nutzen, ebenso Adressen aus frei zugänglichen Listen. Adresshändler Schober hat sich auf das Ende der Übergangsfrist vorbereitet und bietet seinen Kunden Rat und Hilfe an. Bei der Übernahme von Adressen aus fremden Quellen, rät Schober im Firmen-Blog, müsse man sich vertraglich absichern, dass diese BDSG-konform erhoben wurden, außerdem seien die Empfänger darüber zu informieren, woher man ihre Daten hat – und es müsse ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, der weiteren Verwendung ihrer Daten zu widersprechen. Als potenzielle Zeitbombe stufen Experten dagegen Karteileichen ein: Adressen, die vor 2009 erfasst wurden, bei denen kein dokumentiertes Opt-in vorliegt und über die auch noch nie etwas bestellt wurde, also auch nicht von Bestandskunden stammen. Hans Jürgen Schäfer, Leiter Recht beim Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV), rät dazu, reinen Tisch zu machen: „Adressen, die man seit mehr als drei Jahren nicht mehr aktualisiert hat, besitzen ohnehin keinen großen Wert mehr.“ fk ❚