‹ zur Übersicht Heftarchiv Ausgabe 15 2012
EuGH fordert Opt-in
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Online- Reisevermittlern untersagt, bestimmte Zusatzleistungen ungefragt zum Angebotsbestandteil zu machen. Das Urteil richtet sich gegen die Praxis der Vermittler, im Buchungsverlauf die Checkboxen für die Bestellung von Reise-Zusatzversicherungen vorab anzuhaken. Dies, so der EuGH, müsse der Kunde selbst tun (Opt-in). In einem vergleichbaren Verfahren hatte der EuGH 2011 die Airlines in die Pflicht genommen. fk ❚