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Bardealer.de wehrt sich mit einstweiliger Verfügung

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05.09.2011

Bardealer.de wehrt sich mit einstweiliger Verfügung

Die DTS&W GmbH, Betreiberin von Bardealer. de, wehrt sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Kontosperrung durch Paypal. Hintergrund: Im Juli hatte Paypal von deutschen Online Shops verlangt, kubanische Produkte aus dem Sortiment zu entfernen. Dies wurde damit begründet, dass für Paypal als US-Unternehmen die Sanktionsliste der USA gelte (siehe INTERNET WORLD Business 16/11, Seite 3). Shop-Betreiber standen plötzlich vor der Wahl, entweder kubanische Produkte auszulisten oder auf Paypal als Bezahlmöglichkeit zu verzichten.

Einigen Webshops, zum Beispiel Bardealer.de oder Rumundco.de, hatte Paypal das Konto gesperrt. Die Firma DTS&W GmbH aus Feldkirchen will nun per einstweiliger Verfügung einen Schnellentscheid gegen Paypal erwirken. Unterstützt wird der Musterprozess unter anderem von Rum & Co., Weinquelle Lühmann und dem Kölner Rum Kontor.

DTS&W argumentiert, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paypal Europe mit Sitz in Luxemburg darauf hingewiesen wird, dass das englische Recht für Geschäftsbeziehungen gelte. Doch in Europa gibt es kein Handelsembargo gegen Kuba. Unverständlich finden die Händler auch, dass es zum Beispiel bei Edeka24 möglich ist, weiterhin kubanischen Rum mit Paypal zu kaufen. Offenbar misst Paypal mit zweierlei Maß.

Der Webshop der Drogeriekette Rossmann will sich von Paypal nicht vorschreiben lassen, ob der Webshop kubanische Zigarillos verkaufen darf oder nicht, und bietet deshalb Paypal nicht mehr als Zahlmöglichkeit an. is


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