Home / Heftarchiv / 2011 / Ausgabe 01 2011 /

Projekte auf der Kippe

‹ zur Übersicht Heftarchiv Ausgabe 01 2011

10.01.2011

PROJEKTMANAGEMENT

Projekte auf der Kippe

Eine sorgfältige vertragliche Regelung kann Probleme zwischen Dienstleister und Auftraggeber vermeiden helfen

 

Projektschieflagen können für den Auftraggeber wie für den Auftragnehmer teuer und unangenehm warden

Bei großen Entwicklungsprojekten – zum Beispiel der Programmierung eines Webshops – kommt es immer wieder zu Schieflagen, die es zu beheben gilt. Bei derlei Problemen herrscht meist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Streit über die Erbringung des Leistungsergebnisses. Häufig geht es um verspätete Leistungen mit minderer oder auch fehlender Qualität.

Weitermachen oder aufgeben?

Nun kommt es entscheidend darauf an, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um entweder ein Projekt noch zu einem erfolgreichen Ende zu führen oder es schnell zu beenden. Die letztgenannte Alternative ist für alle Beteiligten immer die schlechteste: Dem Auftragnehmer bringt sie in der Regel wirtschaftliche Verluste und der Auftraggeber hat nicht nur das mit der Durchführung des Projekts verfolgte Ziel nicht erreicht, er muss obendrein komplett ein neues Projekt ausschreiben, verhandeln und umsetzen.

Doch es gelingt auch immer wieder, Projekte – sogar bei wechselseitig fristlos gekündigten Verträgen und Androhung von einstweiligen Verfügungen – durch gut vorbereitete, nicht selten länger dauernde Verhandlungen wieder „aufs Gleis“ zu setzen. Wichtig ist dann, durch eine Zusatzvereinbarung neben rechtlichen Aspekten Maßnahmen zu definieren, um bekannte Fehler zu vermeiden.

Lastenheft und Pflichtenheft

Um solchen Projektschieflagen vorzubeugen, ist es im Rahmen des Vertragsschlusses für den Auftraggeber von Bedeutung, eine differenzierte Leistungsbeschreibung vorzusehen, die zumindest ein Lastenheft („Was wofür?“) mit einer fachlichen Grobkonzeption nebst vollständigen Funktionen und Anforderungen aufweist. Noch besser ist ein Pflichtenheft („Wie womit?“), das neben der fachlichen Feinspezifikation bereits eine technische Konzeption enthält.

Über die Definition funktionaler Spezifikationen hinaus sollte auch eine Festlegung der nicht funktionalen Anforderungen festgeschrieben werden. „Nicht funktional“ ist zum Beispiel das Antwortverhalten einer Website.Reagiert die Webseite eines Online Shops mit einer Verzögerung von drei Sekunden, sind Abbrüche und damit der fehlende Erfolg des Online Shops genauso programmiert wie eine Projekteskalation.

Auf der anderen Seite sollte der Auftragnehmer dezidiert definieren, welche Mitwirkungsverpflichtungen der Kunde zu erbringen hat. Da IT-Projekte meistens zeitkritisch sind, sollte darüber hinaus zwischen den Vertragsparteien ein verbindlicher Meilensteinplan vereinbart werden, der bei Überschreitung zu Konsequenzen führt. Ein Meilenstein kann etwa die Übergabe einer Betaversion des Shops sein, ein weiterer Meilenstein das Ende einer Testphase dieser Betaversion durch den Kunden.

Zu Projektschieflagen kommt es üblicherweise dann, wenn es an einer klaren Ausarbeitung der wechselseitigen Verpflichtungen fehlt und der Auftragnehmer eine in den Augen des Auftraggebers mangelhafte Leistung (verspätet) abliefert. Danach setzt der Auftraggeber eine Frist und droht Konsequenzen an. Der Auftragnehmer dagegen verteidigt sich damit, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten weder in der entsprechenden Qualität noch rechtzeitig genügt hat.

Pattsituation führt zum Kippen

Die Vertragsparteien stehen sich somit in einer Pattsituation – der Projektschieflage – gegenüber, deren Eskalation zum Kippen des Projekts führt. Vor Gericht gewinnt meist derjenige mit den besseren vertraglichen Regelungen und der besseren Dokumentation des Projektverlaufs.Kann etwa ein Auftragnehmer durch E-Mails belegen, dass er immer wieder auf fehlende Mitwirkungspflichten und den daraus resultierenden Zeitverzug hingewiesen hat, wird ihm kaum ein Verschulden nachzuweisen sein.

Insbesondere bei großen Projekten geht es um Personen, die den Projekterfolg auch unternehmensintern zu vertreten haben, sodass Verhandlungen zur Auflösung solcher Projektschieflagen auch immer deren Gesichtswahrung zu berücksichtigen haben. Da der Streit sich meist auf die Qualität der erbrachten Leistung bezieht, kann es ratsam sein, einen EDV-Sachverständigen zur Bewertung einzusetzen. Aus kaufmännischer Sicht kann dieser Aufwand sinnvoll sein, da auch im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung das Gericht auf Basis eines Sachverständigengutachtens entscheidet.

Im Vertrag an Schlichtung denken

Ein solches Schlichtungsverfahren kann bereits im Vertrag vorgesehen werden.Die Erfahrung zeigt, dass Projektschieflagen auch dadurch entstehen, dass die Vertragsparteien zu wenig miteinander kommunizieren. Empfehlenswert ist es daher, in Verträgen Regelungen über „IT/Project Governance“ und „Reporting“ einzuplanen, deren Ziel es ist, auf den verschiedenen Projektebenen in regelmäßigen Zyklen den Projektstatus zu kennen, um Risiken entgegenzuwirken. Gleichzeitig sollte bei Streitigkeiten auf der operativen Projektebene eine kurzfristige Eskalation an das Senior-Management vorgesehen sein, um auch hier schnell Konflikte einer Lösung zuführen zu können.

Die Exit-Strategie

Problematisch für die Fortführung eines Projekts wird es aber, wenn entweder der Auftraggeber oder am Ende sogar ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, dass dem Auftragnehmer Fähigkeiten fehlen, ein Projekt erfolgreich zu Ende zu führen. Hier helfen entsprechend vertraglich normierte Exit-Rechte.

Selbst wenn sich der Auftraggeber für eine Vertragsbeendigung entscheidet, empfiehlt es sich für beide Vertragsparteien, professionell über die Vertragsbeendigung zu verhandeln. Neben kommerziellen Aspekten, wie etwa Schadensersatz, geht es auch um die Frage, ob ein Teil der Ergebnisse für einen neuen Dienstleister nutzbar ist, was bei proprietärer Software des Auftragnehmers ausscheidet. In der wirtschaftlichen Gesamtschau kann es für einen Auftragnehmer von Interesse sein, auf kommerzieller Ebene Zugeständnisse zu machen, dafür dann aber über den gesamten Projektausstieg eine Geheimhaltungsvereinbarung abzuschließen. Scheitert ein großes Softwareprojekt, schadet dies auch dem Image des Auftragnehmers.

Zur Vorbereitung eines solchen Exits empfiehlt es sich auftraggeberseitig bereits frühzeitig, oder das gesamte Projekt über, eine Dokumentation zu führen. Es ist vor allem sinnvoll, Protokolle über Sitzungen der einzelnen Projekthierarchien anzufertigen, um dann im Schadensersatzprozess dokumentieren zu können, wen ein Verschulden trifft.

Wie viel Aufwand hatte der Kunde?

Es hat sich bewährt, Projektaufwände des Personals zu dokumentieren. Der Auftraggeber kann unter Umständen nicht nur die Rückzahlung von geleisteten Anzahlungen oder Schadensersatz wegen Verzugs, sondern auch nutzlos auf das Projekt eingesetzte Personalkosten verlangen. In einer vom Autor vertretenen Klage sprach jüngst das OLG Frankfurt dem Auftraggeber 934 Tage à 485 Euro pro Tag zu. ❚

DR. HAJO RAUSCHHOFER


Weitere Bilder


Die wichtigsten Tipps

1. Genaue Leistungsbeschreibung vereinbaren: Ist diese klar und eindeutig, kann bereits kein Streit über den zu leistenden Inhalt und die Qualität entstehen.

2. Meilensteine vereinbaren: Vertraglich kann hier vorgesehen werden, dass der Beginn des nächsten Meilensteins erst mit erfolgreicher Abnahme des davor liegenden erfolgen darf. Scheitert der Auftragnehmer daran, kann das Projekt frühzeitig rückabgewickelt werden. Ansonsten „quälen“ sich die Vertragsparteien teilweise über Jahre, um dann erst nach dem letzten Meilenstein festzustellen, dass das Projekt gescheitert ist.

3. Regelungen zur Project Governance vereinbaren: Es sollten Mechanismen vorgesehen werden, die eine professionelle Abwicklung ermöglichen, wobei auch ein einbezogener externer Sachverständiger ein Projekt aus einer Schieflage holen kann.



Anzeige



Kommentare via facebook (beta)Was ist das?

TOP-THEMEN

Pinterest für Einsteiger

Pinterest ist nicht zu stoppen: Seit Monaten gilt die Pinnwand als der neue Trend in Sachen Social Media. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit sechs Quick-Steps vom neuen Hype profitieren. mehr
Zukunftsstudie der Deutschen Post DHL

Ranking: Die erfolgreichsten Social-Media-Händler

Wer die beliebtesten US-Händler in den sozialen Netzwerken sind, lässt sich in diesem Top-250-Ranking auf einen Blick feststellen. mehr
Mark Zuckerberg

Die Facebook-Story in Bildern

Vom Uni-Abbrecher zum Milliardär: Der Facebook-IPO markiert den vorläufigen Höhepunkt einer einzigartigen Karriere. Wir haben die wichtigsten Stationen nachgezeichnet. mehr

Newsletter

Zweimal täglich das Neueste aus Online-Marketing, E-Commerce, Online-Recht und Technik sowie topaktuelle Personalien. Jetzt kostenlos bestellen!



Umfrage

Mit einem Preis von 38 Dollar je Aktie brachte es Facebook auf eine Bewertung von 104 Milliarden US-Dollar. Das ist 4,5 mal mehr als Google zugebilligt wurde. In Kontrast zur Rekordbewertung steht ein Gewinn von gerade mal 1,1 Milliarden Dollar in 2011. Ist Facebook überbewertet?

Ist Facebook 104 Milliarden US-Dollar wert?

Top 10 Artikel

Ausgabe 26

Internet World Business

Ausgabe 06/2012

"Wir freuen uns auf die Messe"

Am 27. und 28. März öffnet die Internet World in München ihre Tore für Fachbesucher weiterlesen
Apps richtig analysieren (Foto: istockphoto.com/Creativeye

Apps richtig analysieren

Wie lässt sich die Webanalyse auf mobile Apps übertragen und was es dabei zu beachten gilt mehr
Conversion-Optimierung mit Webanalyse (Foto: istockphoto.vom/mbortolino)

Conversion-Optimierung mit Webanalyse

Um die Schwachstellen eines Shops zu finden, müssen dessen Inhalte regelmäßig kontrolliert werden. Wie Händler ihr Monitoring verbessern können mehr
Tipps für intensivere Kundenbeziehungen (Foto: istockphoto.com/boryak)

Tipps für intensivere Kundenbeziehungen

Der Markt für Computerspiele wächst. Um davon zu profitieren, sollten Anbieter auch auf Mailmarketing setzen. So binden Sie Ihre Spieler mehr